Frauen vor Deepfakes schützen

Forderungspapier des Ausschusses Medienpolitik des BayLFR

Mit generativer Künstlicher Intelligenz (KI) kann man heute sehr einfach und schnell eine beliebige Bildaufnahme einer Person zu einem Deepfakeverwandeln. Dieser Deepfake ist mittlerweile nicht mehr von einer echten Aufnahme zu unterscheiden. Das gilt auch für die Stimme. Ein Großteil der kursierenden Deepfakes enthält pornografische Inhalte.

Insbesondere Frauen und Mädchen sind von den sexualisierten Inhalten solcher Deepfakes betroffen. Deepfake-Pornografie macht rund 98 Prozent aller im Internet kursierenden Deepfake-Videos aus, wobei 99 Prozent der Betroffenen Frauen sind2.

Diese Form der digitalen Gewalt verletzt massiv die Persönlichkeitsrechte und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung der Betroffenen. Deepfakes verursachen nicht nur tiefgreifende und z. T. traumatisierende persönliche Verletzungen, sondern können auch als Grundlage für Erpressungen, Verleumdungen und andere strafrechtlich relevante Handlungen verwendet werden. Die Auswirkungen werden durch die Verbreitung in den sozialen Medien exponentiell verschärft.

Besonders problematisch ist, dass bisher bestehende Gesetze kaum angewendet werden – in Deutschland dürfte bislang kein einziger Fall geahndet worden sein3. Damit bedrohen Deepfakes nicht nur die personale Integrität von Frauen und Mädchen, sondern stellen eine ernsthafte Gefahr für die gesellschaftliche Gleichstellung von Frauen in einer zunehmend digitalen Gesellschaft dar.

Aus juristischer Perspektive ist der strafrechtliche Schutz des Persönlichkeitsrechts gegen (sexualisierte) Deepfakes in der digitalen Welt äußerst lückenhaft und findet sich in unterschiedlichen Straftatbeständen. Das wird dem Ausmaß der Gewalt nicht gerecht. Sexualisierte Deepfakes müssen als eine Form bildbasierter sexualisierter Gewalt in einem eigenständigen sexualstrafrechtlichen Tatbestand geregelt werden, um einen besseren Schutz von Betroffenen zu erreichen und zu verdeutlichen, dass auch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt ist.

Die aktuellen Regierungsparteien haben sich darauf verständigt, dass Strafbarkeitslücken bei bildbasierter sexualisierter Gewalt geschlossen werden sollen.

Der BayLFR fordert die Bayerische Staatsregierung auf, auf die schnelle Umsetzung dieses Vorhabens zu drängen. Folgende Aspekte müssen verbindlich berücksichtigt werden:

  • eine Kennzeichnungspflicht für alle Deepfakes einzuführen;
  • die Plattformbetreiber für Inhalte, die sie verbreiten, verantwortlich zu machen;
  • das Herstellen, Gebrauchen und Zugänglichmachen von persönlichkeitsrechtsverletzenden Deepfakes unter Strafe zu stellen;
  • einen eigenständigen Straftatbestand für sexualisierende Deepfakes zu schaffen;
  • das Strafmaß für sexualisierte Deepfakes von Frauen an die Strafrahmen für reale und wirklichkeitsnahe kinder- und jugendpornographische Inhalte anzugleichen;
  • Strafverfolgungsbehörden zu sensibilisieren und zu qualifizieren;
  • spezialisierte Ermittlungsmöglichkeiten im Bereich bildbasierter sexualisierter Gewalt zu schaffen und vorzuhalten;
  • die Öffentlichkeit verständlich und barrierearm aufzuklären, was sexualisierte Deepfakes für die betroffenen Frauen und Mädchen bedeuten;
  • für die Betroffenen geeignete Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung zu stellen.

Angesichts der rasanten Zunahme von Deepfakes im digitalen Raum und der gravierenden Verletzungen der Betroffenen besteht ein rascher Handlungsbedarf.

Wir danken den Mitgliedern des Fachausschusses Medienpolitik:
Cordula Trapp, Birgit Röschert, Natascha Almer, Juliane Brumberg, Katharina Geiger, Sadija Klepo, Claudia Krüger-Werner, Inken Pollmann, Michaela Schaller und Ulla Thiem für ihre fachliche Expertise.

Wir sind ein Zusammenschluss von 58 Landes-Frauenverbänden und Frauengruppen gemischter Landesverbände, sind überparteilich, überkonfessionell und unabhängig und vertreten insgesamt knapp vier Millionen Frauen in Bayern. Seit unserer Gründung 1973 tragen wir zur Verwirklichung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft bei.
 

 

1 Deepfakes, aus den englischen Begriffen deep learning und fake zusammengesetzt, sind Video- oder Audiodateien, die mithilfe von künstlicher Intelligenz manipuliert werden. KI-Programme oder Apps ermöglichen es, verfälschte bewegte Bilder oder Tonaufnahmen zu produzieren. Unter anderem setzen Täterinnen / Täter damit dann Gesichter auf fremde Körper oder erstellen Imitate von Stimmen und belegen sie mit neuem Text. So versetzen sie Betroffene in andere Kontexte oder legen ihnen fremde Aussagen in den Mund. Quelle: https://hateaid.org/deepfakes/ (zuletzt aufgerufen am 07.10.2025)
2 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST18-2258.pdf, III, Prävalenz sexualisierender Deepfakes
3 Marie Bröckling in „Wenn Dein Gesicht in einem Porno zu sehen ist“ https://wr-magazin.de/themen/collien-ulmen-fernandes-deepfake-pornos-digitale-gewalt/ (zuletzt aufgerufen am 07.10.2025)