Appell an Ministerpräsident Söder: Die fünfjährige Berichtspflicht an den Landtag zur Gleichstellung muss bleiben

Die Bayerische Staatsregierung ist nach dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz (BayGlG) verpflichtet, dem Landtag alle fünf Jahre einen Bericht über die Durchführung des Gesetzes vorzulegen. Diese Gleichstellungsberichte dokumentieren die Fortschritte bei der Umsetzung des BayGlG und analysieren die Situation von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst. Zu den zentralen Themen zählen insbesondere Frauen in Führungspositionen, Führen in Teilzeit, die Pflicht zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten und das Verfassen von Gleichstellungskonzepten.

Das Gesetz wurde mit Verkündung vom 8. Juli 2025 zuletzt novelliert und trat am 16. Juli 2025 in Kraft. Mit der Novellierung wurde die Berichtspflicht gegenüber dem Bayerischen Landtag bestätigt. Die Wichtigkeit dieser Berichte wurde durch einen neu angefügten Artikel (Art. 23) hervorgehoben.

Mit Sorge und Verwunderung entnahm der BayLFR nunmehr dem Entwurf des Vierten Modernisierungsgesetzes Bayern, dass diese Berichtspflicht an den Bayerischen Landtag entfallen soll.

Es ist aus Sicht des BayLFR unabdingbar, diese aufrechtzuerhalten, um die Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes kontinuierlich überprüfen zu können. Nur mit den Berichten ist sichergestellt, dass auch die Öffentlichkeit über die Entwicklung der Gleichstellung im Freistaat Bayern informiert wird. Mit diesen werden auch bestehende Problemlagen und notwendige Verbesserungen identifiziert.

Der BayLFR plädiert mit Nachdruck für die Beibehaltung der fünfjährigen Berichtspflicht nach dem Gleichstellungsgesetz und appelliert mit heutigem Schreiben an den Bayerischen Ministerpräsidenten, Dr. Markus Söder, diese aufrechtzuerhalten.

Eine erfolgreiche Gleichstellungspolitik ist keine Klientelpolitik, sondern eine Politik für Frauen und Männer. Ihr Mehrwert liegt darin, dass alle Geschlechter davon profitieren.

Wir sind ein Zusammenschluss von 58 Landes-Frauenverbänden und Frauengruppen gemischter Landesverbände, sind überparteilich, überkonfessionell und unabhängig und vertreten insgesamt knapp vier Millionen Frauen in Bayern. Seit unserer Gründung 1973 tragen wir zur Verwirklichung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft bei.